Ausstatter ist ein Begriff, der für viele Bereiche Anwendung findet. Der Raumausstatter ist meist in Privathaushalten tätig. Hier gibt er Tipps, wenn jemand beispielsweise sein Wohnzimmer neu gestalten möchte. Er kommt nach Terminabsprache zu einem Besichtigungstermin, um den Raum in Augenschein zu nehmen und auszumessen. Mit diesen Daten kann er dann seinem Kunden Hilfestellung geben, wie der Raum gestaltet werden kann. Möglicherweise sind auch Renovierungen vorzunehmen wie z.B. Verlegen neuer Stromleitungen, Erneuerung des Putzes an den Wänden oder ähnliches. Ansonsten kann der Raumausstatter unter Gesamtbetrachtung der Wohnung Tipps zum Einrichtungsstil eines Raumes geben: Art der Wandbespannung (Tapete oder Stoffbespannung), Sorte des Bodenbelags (Teppich, Parkett, Laminat u. a.) sowie ob und mit welchen Materialien (Gardine, Jalousie, o.ä.) Fenster verhangen werden. Auch die Farbauswahl kann der Raumausstatter empfehlen. Mancher Raumausstatter hat auch ein eigenes Geschäft mit Einrichtungsgegenständen (verschiedenste Möbel, Lampen, usw.) und auch anderem Einrichtungsbedarf wie Tapeten, Bodenbeläge und natürlich auch Dekoartikel. Klar, dass hierfür dann im Laden auch eine Kasse zur Verfügung stehen muss. Denn es werden sicher nicht nur Kunden dort kaufen, die vom Ausstatter einen Raum eingerichtet haben wollen. Hierfür würde vorab ein Kostenvoranschlag und nach Fertigstellung des Auftrags eine Rechnung erstellt werden. Auf beiden Formularen sind alle vorgesehenen und gestellten Waren und Dienstleistungen zu finden. Die Rechnung dürfte meist per Banküberweisung gezahlt werden. Doch zur Erstellung von Kostenvoranschlag und Rechnung kann auch ein Kassensystem genutzt werden. Über die Kassensoftware können alle Waren und Dienstleistungen samt Einzelpreis in ein Formular übernommen werden. In diesem Formular wird dann die jeweilige Menge hinzugefügt und die Kassensoftware errechnet dann den Gesamtpreis jedes Postens und auch den USt-Betrag sowie Netto- und Bruttogesamtpreis der Rechnung. Es ist also durchaus auch für einen Einzelunternehmer im Einzelfall sinnvoll, statt einer Registrierkasse ein Kassensystem zu nutzen. Die Kassensoftware eines Kassensystems kann neben der Erstellung von Kostenvoranschlägen, Auftragsbestätigungen und Rechnungen noch andere Arbeitsabläufe im Betrieb erleichtern. Über eine Datenbank kann laufend die Lagerhaltung aktuell gehalten werden. Über ein stationäres Kassenmodul kann jede Warenentnahme erfasst werden und bei Bedarf wird von der Kassensoftware ein Hinweis gegeben, wenn bestimmte Waren zuneige gehen. Infolge dessen wird über Kassensysteme auch das Bestellwesen unterstützt. Eine Kasse ist also durchaus auch in Handwerksbetrieben sinnvoll. Aber außer der Rechnungsstellung und den umfangreichen Aufgaben vorab kann ein Kassensystem auch kleine Verkäufe erfassen. Wenn ein Kunde im Geschäft des Raumausstatters einzelne Teile (z.B. eine Lampe) oder Kleinwaren wie Dekoartikel erwerben möchte, ist das natürlich auch möglich. Moderne Registrierkassen sind wahrscheinlich schon netzwerkfähig, also könnte eine Registrierkasse für Kleinverkäufe durchaus an ein vorhandenes Kassensystem angeschlossen werden. Kassen und Registrierkassen sind also nach wie vor nicht wegzudenken. Auch nicht unter dem Aspekt, dass Kassensysteme und Netzwerkkassen mit immer umfangreicher werdender Kassensoftware zum Einsatz kommen.
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